In fast allen großen Städten Sexshop am Bahnhof zu finden. Daran stört sich längst niemand mehr. Was in München allerdings für Aufsehen sorgte, war die Tatsache, dass einer der Läden auch am Sonntag geöffnet hatte. Eigentlich gilt dieses Privileg nur jenen Geschäften, die den Reisebedarf befriedigen. Also zum Beispiel dem Kiosk, der die Reisenden mit der Sonntagszeitung versorgt. Deshalb griff die Stadt durch und verhängte ein Bußgeld in Höhe von 2.000 Euro, sollte der Sexshop am Bahnhof auch weiterhin sonn- und feiertags seine Produkte an den Mann und die Frau bringen. Der Fall ging vor Gericht und wurde zugunsten des Shopbetreibers entschieden (Verwaltungsgericht München, Aktenzeichen M 16 K 11.5642).
Der Sexshop am Bahnhof gewinnt den Prozess
Die Frage, mit der sich die Richter konfrontiert sahen: Zählen Sexspielzeuge, Kondome, Gleitgel und Heftchen mit viel nackter Haut zum Reisebedarf? Die Antwort: ja, aber nur bedingt. Der Werbung des Shops, „Erotik im Urlaub? Aber nur mit Kondom!“ oder „Tabulose Romane für lange Zugfahrten“, schlossen sich die Richter durchaus an – rein juristisch betrachtet, versteht sich. Denn im Gesetz steht nichts darüber, wann, wo und wie die Produkte verwendet werden (müssen). Daher dürfen Einwegkameras, Präservative, Pornofilme, Cremes und einschlägige Magazine auch weiterhin am Sonntag verkauft werden. Das restliche Sortiment, das einen Sexshop auszeichnet, ist während dieser Zeit tabu. Kurzum: Reisende, die an einem Feiertag noch schnell einen Dildo, eine Gummipuppe für einsame Nächte oder eine Reitgerte für SM-Spiele kaufen möchten, gehen leer aus. Sie müssen sich mit den “Reisebedarf Artikeln” zufrieden geben, es bleiben nämlich nur die „Appetitanreger“ in Heft- oder Filmform.
Das dürfte den Betreiber vom Sexshop am Bahnhof aber dennoch sehr freuen. Denn auch wenn er nicht das gesamte Sortiment sonntags zum Verkauf stellen darf… auch Kleinvieh macht Mist! Die zum Verkauf angebotenen Artikel sind bei den Reisenden sehr beliebt und lassen die Kasse des Shopbesitzers klingeln.